Freitag, 21. Juni 2024
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Jetzt kaufen und schon nächste Woche einen Sangria auf der Terrasse trinken? "So schnell kaufen Sie eine Wohnung in Spanien, aber achten Sie auf die Fallstricke".

Die Immobilienmakler an der belgischen Küste sind angesichts des schlechten Wetters nicht gerade gut gelaunt, aber ihre spanischen Kollegen machen gute Geschäfte. "Wenn Sie jetzt kaufen, sitzen Sie mit etwas Glück eine Woche später mit einer Sangria auf Ihrer Terrasse", sagt der Immobilienexperte Bjorn Cocquyt. Er gibt Tipps für Einstiegshäuser und -wohnungen von 200.000 bis 3,25 Millionen Euro in allen beliebten Regionen, warnt aber auch vor Fallstricken. "Schulden kleben an einer Immobilie und werden so zu Ihrer Verantwortung. So geht man auf Nummer sicher."

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Während wir diesen Artikel schreiben, zieht eine weitere Serie von Regenschauern vorbei und das Thermometer zeigt 15 Grad an. Obwohl wir uns alle nach der Sonne sehnen, ist eine Woche Sommerwetter noch nicht in Sicht. Kein Wunder, dass Zweitwohnungsverkäufer im Süden alle Hände voll zu tun haben. Die Belgier tun dies vor allem in Spanien, wo im vergangenen Jahr nicht weniger als 4 649 Käufe getätigt wurden.


Die meisten entscheiden sich für einen Neubau, oft sogar nach Plan, noch bevor der Grundstein gelegt ist. Bei dieser Art von Immobilien muss man sich allerdings ein bis zwei Jahre gedulden, bevor man dort seinen Urlaub verbringen kann. Wenn Sie jetzt unserem traurigen Klima entfliehen wollen, ist das nicht gut. Anders ist es, wenn man eine bestehende Immobilie kauft. Dann kann es sehr schnell gehen, und es ist nicht ungewöhnlich, schon eine Woche nach dem Kauf Sangria auf der Terrasse der neu erworbenen casa zu trinken.


Schneller als mañana, mañana

Natürlich ist dies an einige Bedingungen geknüpft. Die wichtigste ist, dass Sie über genügend Geldmittel verfügen, um den Kauf zu bezahlen, und keinen Kredit aufnehmen müssen, denn sonst verschiebt sich der Termin sofort um einige Wochen nach hinten.


Wenn Sie bei der Bank anklopfen müssen, tun Sie gut daran, sich vor Ihrer Besichtigungsreise nach Spanien mit Ihrem Bankberater zusammenzusetzen und Ihre Optionen zu besprechen. Auf diese Weise können Sie schnell handeln, sobald Sie einen Zweitwohnsitz gefunden haben. Denn ab diesem Zeitpunkt beginnt ein Verwaltungsaufwand, der trotz des bekannten spanischen Sprichworts "mañana, mañana" zügig sein kann.


Alles beginnt mit der Beantragung einer NIE-Nummer. Dabei handelt es sich um eine obligatorische Steueridentifikationsnummer, die ein Leben lang mit Ihrer Identität verbunden ist. Sie benötigen sie zum Beispiel auch, um Energieverträge abzuschließen. Je nach Region - manchmal gibt es Wartelisten - haben Sie Ihre NIE-Nummer innerhalb weniger Tage und zu vernachlässigbaren Kosten. Wenn es länger dauert, können Sie im Kaufvertrag vereinbaren, dass die Nummer innerhalb eines Monats an die zuständige Stelle übermittelt wird.


"Oft klopft man an die Tür eines Gestors, dem man die Vollmacht erteilt, bestimmte Geschäfte in seinem Namen zu tätigen", sagt Bjorn Cocquyt.


Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass Sie für die Beantragung Ihrer NIE-Nummer an die Tür eines Anwalts oder eines Gestors klopfen, dem Sie eine Vollmacht erteilen, bestimmte Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen.


Es ist auf jeden Fall ratsam, eine solche Person zu beauftragen, denn in Spanien übernehmen diese Personen Aufgaben, die bei uns ein Notar wahrnimmt. Dazu gehört die Überprüfung der finanziellen Situation des Verkäufers: Hat er oder sie noch Schulden bei der Bank, gibt es ein Darlehen für das Haus, sind alle gemeinsamen Kosten bezahlt worden...? Anders als bei uns bleiben die Schulden in Spanien an der Immobilie haften und gehen in Ihre Verantwortung über, sobald Sie Eigentümer sind.


Nota Simple

Einige dieser aufgeführten Punkte werden auch in der Nota Simple erwähnt, die beim Grundbuchamt angefordert wird. Dieses Dokument enthält außerdem die Eigentumsverhältnisse, den Genehmigungsstatus und eine ausführliche Beschreibung mit Flächen und Grundriss. Die Nota Simple - die so aktuell wie möglich sein sollte - ist daher unerlässlich, um Rechtssicherheit zu haben, bevor der Kauf vollständig abgeschlossen ist. Ebenfalls unverzichtbar für einen zügigen Abschluss ist der Energieausweis. Liegt er nicht vor, muss ein Sachverständiger beauftragt werden, und das kostet Zeit. Eine Renovierungspflicht besteht vorerst nicht.


"Im Prinzip kann auch ein Immobilienmakler die notwendigen Informationen einholen, aber leider üben auch unseriöse Gestalten diesen in Spanien nicht anerkannten Beruf aus", sagt Bjorn Cocquyt.


Im Prinzip kann auch ein Immobilienmakler die notwendigen Informationen einholen, aber leider gibt es immer noch unseriöse Gestalten, die diesen in Spanien nicht anerkannten Beruf ausüben. Ein Rechtsanwalt hingegen ist zivilrechtlich haftbar. Der Seelenfrieden, den der Anwalt Ihnen bietet, ist nicht umsonst. Ein Anwalt berechnet 1 % + 21 % MwSt. des Kaufpreises. Einige Kanzleien berechnen einen Festbetrag, etwa 1.500 Euro, für bestehende Immobilien.


Niederländischsprachiges Personal

Gut zu wissen: In den beliebten Regionen beschäftigen alle größeren Anwaltskanzleien niederländischsprachige Verwaltungsmitarbeiter. Das ist praktisch, denn für ein Honorar zwischen 150 und 500 Euro pro Jahr schließen sie für Sie Energie- und Internetverträge ab, kümmern sich um die steuerlichen Aspekte Ihres Zweitwohnsitzes und sind Ansprechpartner in Ihrer Sprache.


Ein weiterer Vorteil einer größeren Anwaltskanzlei ist, dass sie genau weiß, an wen sie sich wenden muss, was natürlich hilfreich ist, wenn es schnell gehen muss. So kann es sein, dass Sie schon eine Woche, nachdem Sie Ihren Platz an der Sonne gefunden haben, beim Notar sitzen, um die Urkunde zu unterschreiben. Auch wenn es mehr Aufwand bedeutet, ist eine Frist von sechs Wochen im Vergleich zu Belgien immer noch kurz und ermöglicht es Ihnen, bereits in diesem Sommer eine erste Zeit in Ihrem zweiten Wohnsitz zu verbringen.


Die Schlüsselübergabe erfolgt bei der Vollstreckung der Urkunde, sobald alle Kosten, die zum Kaufpreis hinzukommen, beglichen sind. Dazu gehören die Notargebühren, die Stempelsteuer, die Registrierung ... Alles zusammen macht etwa 3 Prozent aus. Schließlich gibt es noch die Grunderwerbssteuer, die je nach Kaufort unterschiedlich hoch ist. In Andalusien beträgt sie zum Beispiel 7 %, in Murcia 8 % und in der Communidad Valenciana (Costa Blanca) 10 %.


Quelle: Het Laatste Nieuws