Vermieten Sie eine Immobilie in Spanien über Airbnb, Booking.com oder eine ähnliche Plattform? Dann hat sich seit dem 1. Juli 2025 etwas geändert.
Jede Ferienunterkunft, die online über eine Plattform mit automatischer Buchungs- und Zahlungsfunktion vermietet wird, muss nun über eine offizielle Registrierungsnummer verfügen. Diese Verpflichtung ist Teil einer umfassenderen EU-Verordnung, die den Markt für Kurzzeitvermietungen transparenter und besser reguliert machen soll.
In diesem Blog erfahren Sie Schritt für Schritt, was die neuen Regeln genau beinhalten, wer sich registrieren muss und wie Sie die Registrierungsnummer beantragen können. So sind Sie rechtzeitig auf der sicheren Seite und können weiterhin sorgenfrei vermieten.