Donnerstag, 16. Januar 2025
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Steuervorteile und Tipps für den Kauf einer Zweitwohnung in Spanien

Ein Zweitwohnsitz in Spanien ist für viele die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches. Das sonnige Klima, die schönen Strände und der entspannte Lebensstil machen es zu einer attraktiven Option. Bevor Sie jedoch mit dem Kauf beginnen, sollten Sie sich genau über die Steuervorschriften und -vorteile informieren, die beim Kauf in Spanien gelten. Im Folgenden finden Sie einige nützliche Tipps, die Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

1. Verstehen Sie die Steuerstruktur in Spanien

Wenn Sie eine Zweitwohnung in Spanien kaufen, müssen Sie verschiedene Arten von Steuern zahlen. Die wichtigsten davon sind:

- Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales - ITP): Diese Steuer fällt beim Kauf einer bestehenden Immobilie an und variiert je nach Region zwischen 6 % und 10 % des Kaufpreises.

- Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido - IVA): Beim Kauf einer neuen Immobilie zahlen Sie zwischen 7% und 10% Mehrwertsteuer.

- Notar- und Eintragungsgebühren: Hierunter fallen die Kosten für die Erstellung der Urkunde und die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch. Rechnen Sie mit etwa 1 % bis 1,5 % des Kaufpreises.

- Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles - IBI): Eine jährliche Kommunalsteuer, die auf dem Katasterwert der Immobilie basiert.

- Jährliche Einkommenssteuer (modelo 210): Die Einkommenssteuer für Eigentümer ohne ständigen Wohnsitz in Spanien. Diese Steuer wird auf den Katasterwert Ihrer Immobilie und/oder Ihre Nettomieteinnahmen berechnet.


2. Nutzen Sie die Steuervorteile

Obwohl Steuern anfallen, können Sie in Spanien auch Steuervorteile in Anspruch nehmen:

- Absetzbare Ausgaben: Wenn Sie Ihre Zweitwohnung vermieten, können Sie bestimmte Kosten wie Instandhaltung, Reparaturen und Hypothekenzinsen bei der Einkommensteuererklärung von den Mieteinnahmen abziehen.

- Doppelbesteuerungsabkommen: Dank des Steuerabkommens zwischen Belgien und Spanien vermeiden Sie die Doppelbesteuerung Ihrer spanischen Immobilie. Das bedeutet, dass Sie in der Regel in Belgien keine zusätzlichen Steuern auf die Einkünfte aus der spanischen Immobilie zahlen, da die spanische Regierung Ihre Einkünfte bereits versteuert hat. Im Fachjargon heißt das, dass die belgischen Steuerbehörden eine Befreiung unter Progressionsvorbehalt gewähren.

- Kapitalertragssteuer (Plusvalía): Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, zahlen Sie Kapitalertragssteuer auf den Wertzuwachs. Für Nicht-Residenten beträgt diese in der Regel 19 %, aber Ausnahmen und Befreiungen sind möglich, zum Beispiel wenn Sie in ein neues Haus reinvestieren. Machen Sie auch hier von den vorgesehenen Abzügen Gebrauch.


3. Erwägen Sie die Eröffnung eines spanischen Bankkontos

Die Eröffnung eines spanischen Bankkontos kann den Prozess erheblich vereinfachen, ist aber keine Pflicht. Viele Steuern und Rechnungen, wie z. B. IBI und Versorgungsleistungen, müssen von Spanien aus bezahlt werden. Außerdem gibt es in einigen Regionen spezielle Zahlungsvorschriften, die ein lokales Bankkonto erfordern.


4. Konsultieren Sie einen lokalen Steuerberater

Die spanischen Steuervorschriften sind komplex und unterscheiden sich von Region zu Region. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vor Ort zu konsultieren. Er kann Ihnen dabei helfen:

- Detaillierte Berechnung aller Anschaffungskosten und jährlichen Ausgaben.

- Beantragung einer NIE-Nummer (número de identificación de extranjero), einer obligatorischen Identifikationsnummer für Ausländer, die eine Immobilie erwerben.

- Abgabe der Steuererklärungen und Einhaltung der örtlichen Vorschriften.


5. Seien Sie auf zusätzliche Kosten vorbereitet

Neben den Steuern gibt es noch weitere Kosten zu berücksichtigen, z. B. für Instandhaltung, Versicherung und eventuelle Nebenkosten, wenn Sie eine Wohnung in einer Wohnanlage kaufen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Kosten in Ihr Budget einplanen. Glücklicherweise sind diese Kosten niedriger als die, die wir in Belgien gewohnt sind.


6. Erwägen Sie die Vermietung als Einkommen

Ein Zweitwohnsitz in Spanien bietet oft die Möglichkeit, durch Vermietung zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Vergewissern Sie sich, dass Sie die örtlichen Vorschriften und Genehmigungen für Ferienhäuser kennen. Außerdem müssen Sie die Mieteinnahmen mit dem Modelo 210 bei den spanischen Steuerbehörden anmelden. Sie zahlen 19 % Steuern auf die Nettomieteinnahmen. Achten Sie also darauf, dass Sie Abzugsmöglichkeiten nutzen, um Ihre Steuerlast zu verringern.


Fazit

Der Kauf eines Zweitwohnsitzes in Spanien kann eine kluge Investition sein, aber es ist wichtig, sich auf die steuerlichen Verpflichtungen und Möglichkeiten gut vorzubereiten. Unser Team bietet Ihnen eine Beratung von A bis Z, wobei wir auch Ihr Berater vor Ort sind und Sie gut darüber informieren können, was Sie erwartet. So können Sie die Vorteile optimal nutzen und gleichzeitig unerwartete Kosten vermeiden. So können Sie Ihren Zweitwohnsitz im sonnigen Spanien ganz unbesorgt genießen!